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Schulleitungen stärken

Schulleitungen von Grundschulen müssen eine angemessene Leitungszeit haben. Deshalb sollte die Unterrichtsverpflichtung von Grundschulleitungen acht Stunden nicht überschreiten. Egal, wie groß die Schule ist.

Jede/r Grundschulleiter*in muss eine Stellvertretung mit entsprechenden Anrechnungsstunden bekommen.

Die Besoldung darf nicht unter A 14  liegen.

Schulleiter*innen müssen von Verwaltungsaufgaben entlastet werden, um ihren eigentlichen Aufträge nachgehen zu können. Auch Grundschulen benötigen deshalb Verwaltungskräfte.

Der Faktor, mit dem die Stunden für "Besondere Belastungen" errechnet werden, muss erhöht und an andere Schulformen angepasst werden. Nur so können Lehrkräfte für Aufgaben fair eingesetzt werden, die sie bisher on top erledigen. Hier sind weitere Funktionsstellen neben Schulleiter*in und Stellvertreter*in erforderlich.

Eine ausführliche Beschreibung unserer Position finden Sie hier.