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Positionspapier

Präambel

Die Grundschule schafft im Anschluss an die vorschulische Bildung und Erziehung die „Grundlagen für die Lernentwicklung und das Lernverhalten aller Schülerinnen und Schüler“ (§6 NSchG). Ihr kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie ist die Basis aller Schullaufbahnen und wirkt entscheidend auf die Motivation zum lebenslangen Lernen.

Wenn Grundschulen unter optimalen Rahmenbedingungen arbeiten und die Vielfalt aller in den Blick nehmen, können sie den Bildungsauftrag erfüllen und ihren Schülerinnen und Schülern nachhaltig Lern- und Lebensfreude vermitteln.

Als Fachverband für Grundschulleitungen

  • vertreten wir die Interessen niedersächsischer Grundschulleitungen und stärken diese,
  • informieren wir über die Arbeit und Leistungen der Grundschulen und deren Leitungen,
  • treten wir dafür ein, unzumutbare Rahmenbedingungen an Grundschulen nachhaltig zu verbessern,
  • fordern wir den Abbau der übermäßigen Belastung von Grundschulleitungen, eine wertschätzende Anerkennung ihrer Arbeit sowie eine an das Niveau der weiterführenden Schulen angepasste Besoldung und Funktionsstellenstruktur.

Schulleitungen stärken

Schulleitungen stärken

Grundschulleitungen tragen die Verantwortung für eine Schulform, die die Basis für das Lernen legt und über eine heterogene Schülerschaft verfügt, die das gesamte gesellschaftliche Spektrum abdeckt. Die Arbeit an Grundschulen erfordert eine hohe Fachlichkeit und pädagogische Tiefe. Grundschulleitungen benötigen daher ausreichend Zeit, ihre Schule pädagogisch und fachlich zu entwickeln.

Das „Berufsbild Schulleitung“ begrüßen wir, verknüpfen damit jedoch die Forderung nach einer angemessenen Leitungszeit. Die Unterrichtsverpflichtung von Grundschulleitungen darf acht Stunden nicht überschreiten, an Ganztagsgrundschulen darf sie sechs Stunden nicht überschreiten. Jede Grundschule mit mehr als 60 Schülerinnen und Schülern muss über eine Stellvertretung mit entsprechenden Anrechnungsstunden verfügen. Weitere Funktionsstellen müssen geschaffen werden, um die Schulentwicklung im Team voranzubringen, beispielsweise didaktische Leitungen und Fachkonferenzleitungen mit Anrechnungsstunden.

Grundschulleitungen müssen von Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Es müssen Verwaltungskräfte eingestellt werden, um administrative Aufgaben wie beispielsweise Ganztagskoordination oder Digitalverwaltung delegieren zu können. Jede Grundschule muss über eine Schulsekretärin/einen Schulsekretär verfügen, der oder die täglich während der Unterrichtszeit anwesend ist. Ganztagsgrundschulen benötigen Stellen für Ganztagskoordinatoren und -koordinatorinnen, um Schulleitungen bei der Verwaltung zu unterstützen. Das Land Niedersachsen sollte hier klare Vorgaben machen, so dass Grundschulen einheitlich mit Verwaltungskräften und Koordinatorenstellen versorgt werden und nicht jede Grundschule in Verhandlungen mit ihrem Schulträger treten muss.

Unterrichtsversorgung verbessern

Unterrichtsversorgung verbessern

Wir fordern eine Unterrichtsversorgung mit

  • ausreichend und gut ausgebildeten Grund- und Förderschullehrkräften,
  • geeigneten Quereinsteigern und Quereinsteigerinnen, die eine angemessene Ausbildung erhalten und an deren Auswahl und Ausbildung Grundschulleitungen beteiligt sind, wofür sie wiederum ausreichend Zeit erhalten,
  • gut qualifizierten pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Vor allem die Mitarbeitenden im Bereich des nichtlehrenden Personals verfügen häufig über keine pädagogische Ausbildung, erteilen dennoch Unterrichtsstunden als Vertretungslehrkräfte oder im Ganztag. Der Erlass „Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an öffentlichen Schulen“ muss angepasst werden, ebenso das schuleigene Budget zur Einstellung von nicht lehrendem Personal.

Grundschullehrkräfte sollten nicht mehr als 26 Unterrichtsstunden erteilen.

Der Faktor für die Berechnung der Anrechnungsstunden für besondere Belastungen muss angehoben und an die der anderen Schulformen angeglichen werden. Hier sind Grundschulen deutlich schlechter gestellt.

Inklusion

„In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet.“ (§4 NSchG)

Wir bekennen uns zur Inklusion und fordern entsprechende Rahmenbedingungen und Ressourcen. Für jedes Kind mit festgestelltem Unterstützungsbedarf braucht es Zusatzbedarfsstunden wie an den weiterführenden Schulen. Klassenassistenz-Systeme (Lehrkraft und pädagogische Fachkraft als Tandem in einer Klasse) in Landesverantwortung müssen eingerichtet werden.

Die Zahl der verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schüler nimmt stetig zu und erschwert zunehmend den Grundschulunterricht. Es besteht ein erhöhter Beratungsbedarf bei Eltern. Lehrkräfte sehen eine hohe Notwendigkeit, sich mit außerschulischen Einrichtungen wie Jugendamt, Ärzten, Psychologen, Sozialarbeiterinnen, Sozialraumteams, diversen Beratungs- und Unterstützungssystemen auszutauschen. Wir fordern daher neben der Herabsetzung der Unterrichtsverpflichtung eine Absenkung der maximalen Klassengröße auf 23.

Für die Bewältigung der inklusiven Aufgaben ist das Vorhandensein von multiprofessionellen Teams von entscheidender Bedeutung. Jede Grundschule muss über eine sozialpädagogische Fachkraft verfügen und darüber hinaus über eine ausreichende Anzahl qualifizierter pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen eine Angliederung von Förderschullehrkräften an die Regelschulen.

Für die Integration der Kinder aus verschiedenen Kulturen benötigen Grundschulen angemessene Sprachfördermöglichkeiten. Es ist nicht hinnehmbar, dass diese Stunden seit Jahren stetig gekürzt werden. Unter den derzeitigen Bedingungen sind Integration und Bildung zum Wohle der Kinder mit Migrationshintergrund nicht leistbar. Grundschulen brauchen erheblich mehr Zusatzbedarfsstunden für Integration sowie multiprofessionelle Teams, die die anstehenden Aufgaben gemeinsam mit den Lehrkräften bewältigen. Gleiches gilt für die vorschulische Sprachförderung, die wieder zurück in die Hand der Grundschulen gehört, damit diese eine nachhaltige vorschulische Sprachförderung durchführen kann.

Digitalisierung

Wir fordern eine Finanzzuweisung im Bereich digitaler Medien, die sich an das Volumen anderer Schulformen orientiert. Es ist inakzeptabel, dass die digitale Ausstattung der Grundschulen schlechter ist, weil diese weniger Geld erhalten. Die digitale Aus- und Fortbildung muss erheblich forciert werden. Der IT-Support darf nicht länger von Lehrkräften vorgenommen werden, sondern muss durch Fachpersonal sichergestellt werden. Für eine flächendeckende digitale Grundausstattung wie zuverlässiges WLAN muss das Land Niedersachsen mit den kommunalen Schulträgern klare Absprachen treffen, so dass die Ausstattung der Grundschulen überall gleichwertig ist.

Lehrkräfteausbildung

Neben der pädagogischen Kompetenz ist die Fachkompetenz der Lehrkräfte von erheblicher Bedeutung für die schulische Qualität an Grundschulen. Nur wenn fachliche und methodische Kompetenzen in der Primarstufe fachkundig vermittelt werden, ist eine erfolgreiche Arbeit in der weiterführenden Schule möglich. Dabei ist die Zusammenarbeit im Team bedeutsam. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst müssen daher befähigt werden, kooperativ im Team zu arbeiten und zu planen. Sie müssen im Umgang mit schwierigen Schülerinnen und Schülern geschult werden und eine beratende Kompetenz erlernen.

Quereinstieg

Grundschulen benötigen geeignete Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen, die eine angemessene Ausbildung erhalten und an deren Auswahl und Ausbildung Grundschulleitungen beteiligt sind, wofür sie wiederum ausreichend Zeit erhalten.