Das hilft berufstätigen Eltern, aber es geht auf Kosten der Bildung der Kinder. Jede Grundschulleitung kennt das: erkrankt eine Lehrkraft plötzlich, werden die Kinder einer Schulklasse auf andere Klassen aufgeteilt. Oder zwei Klassen werden zusammengelegt. Der Unterricht wird dadurch für alle stark beeinträchtigt oder findet nicht statt; die Kinder können lediglich betreut werden.
Vertretungslehrkräfte sind rar und bis eine, wenn sie sich denn findet, einspringen kann, müssen noch einige bürokratische Hürden übersprungen werden.
Wird eine Lehrerin schwanger und möchte arbeiten, hindern sie noch immer Corona-Regelungen: die Schulleitung ist verpflichtet, die Kollegin ins Beschäftigungsverbot zu schicken, wenn sie nicht gewährleisten kann, dass durchgängig die Maske getragen und ein Sicherabstand von 1,50m ihr gegenüber eingehalten wird. In der Grundschule ist dieser Schutz nicht machbar. Folglich ist die Kollegin im Beschäftigungsverbot und kann Homeoffice machen. Eine Vertretung für sie kann dann nicht beantragt werden: sie arbeitet ja. Aber nicht mit ihren Schüler:innen.

